EEG-Umlage-Befreiung von Unternehmen muss sichergestellt werden
Anzeigen
Berlin (ots) - Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen äußert sich die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) kritisch zu dem angeblichen Vorhaben der Koalitionsparteien, die EEG-Befreiung für Unternehmen der Ernährungsindustrie zu streichen.
"Ein Ausschluss der Ernährungsindustrie aus der bestehenden EEG-Ausgleichsregelung stellt eine Diskriminierung dar. Die Ernährungsindustrie befindet sich ebenso im internationalen Wettbewerb, wie andere Industriebranchen, die von dieser Vergünstigung profitieren", so Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer der BVE.
Der Hintergrund der bestehenden Ausgleichsregelung besteht darin, die Energiekosten von energieintensiven Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zu senken, um Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten auszugleichen. Das EEG stellt dabei nicht auf Branchen, sondern Unternehmen ab. In der Ernährungsindustrie profitieren Hersteller aus verschiedenen Teilbranchen, wie z. B. der Schlacht- und fleischverarbeitenden Industrie, der Obst- und Gemüseverarbeitung und der Mühlenwirtschaft, von der EEG-Umlage-Begrenzung.
Energie stellt neben Rohstoffen und Personal einen erheblichen Kostenfaktor für die Hersteller dar. Höhere Energiekosten schwächen unmittelbar die ohnehin angespannte Ertragslage in der Branche, sofern diese nicht an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Wegfall der Vergünstigung würde die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen, die sich im Rahmen ihres Exportgeschäfts auf ausländischen Märkten gegen Wettbewerber durchsetzen müssen, deren Energiekosten aber weitaus geringer sind als in Deutschland, erheblich beeinträchtigen.
Meistgelesene News
Themen
Organisationen
Weitere News aus dem Ressort Politik & Gesetze
Holen Sie sich die Lebensmittel- und Getränke-Branche in Ihren Posteingang
Mit dem Absenden des Formulars willigen Sie ein, dass Ihnen die LUMITOS AG den oder die oben ausgewählten Newsletter per E-Mail zusendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die LUMITOS AG erfolgt auf Basis unserer Datenschutzerklärung. LUMITOS darf Sie zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung per E-Mail kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber der LUMITOS AG, Ernst-Augustin-Str. 2, 12489 Berlin oder per E-Mail unter widerruf@lumitos.com mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem ist in jeder E-Mail ein Link zur Abbestellung des entsprechenden Newsletters enthalten.